Dichtheitsprüfung Stadt Bergheim

Stadt Bergheim hebt die Satzung zur Dichtheitsprüfung weitgehend auf


  • Die Stadt Bergheim hat am 12.05.2014 in seiner Ratssitzung die am 29.11.2010 verabschiedete Satzung zur Dichtheitsprüfung (die jetzt Funktionsprüfung heißt) weitgehend aufgehoben.
  • Nur im  Stadtteil Glessen, der sich offiziell im Wasserschutzgebiet befindet, und bei Neubauten muss noch eine Prüfung der Abwasserrohre vorgenommen werden.
  • Häuser bis zum Baujahr 1965 müssen diese Prüfung bis spätestens 2015 nachweisen, alle neueren bis 2020.
  • Nachprüfungen bis spätestens 2045 bzw. 2050.

Alle anderen Stadtteile (da nicht im Wasserschutzgebiet) sind nun von dieser weitgehend unbeliebten Prüfung befreit, Ausnahme wie oben bereits erwähnt sind Neubauten.

Die Stadtwerke Bergheim haben auf Ihren Internetseiten eine übersichtliche Tabellarische Auflistung veröffentlicht, die sie hier abrufen können.

Die in der Auflistung genannte DIN 1986-30 kann hier nachgelesen werden

Die entsprechende Satzung der Stadt Bergheim finden sie hier

Beschluss der Ratssitzung

 

Letzte Änderung: 21.01.2015