Solarthermie und Erdwärme: NRW fördert Wärmewende

Solarthermie und Erdwärme: NRW fördert Wärmewende

Das Land NRW möchte Eigentümer dabei unterstützen, die Wärmewende durch klimafreundliche Heiztechnik voranzubringen. Ein darauf abzielendes Förderprogramm geht jetzt ins neue Förderjahr. Wir informieren, welche Maßnahmen in welchem Umfang bezuschusst werden und klären auf, welcher Hinderungsgrund der Förderung mittelfristig im Wege stehen könnte.

Das Land NRW möchte Eigentümer dabei unterstützen, die Wärmewende durch klimafreundliche Heiztechnik voranzubringen. Ein darauf abzielendes Förderprogramm geht jetzt ins neue Förderjahr. Wir informieren, welche Maßnahmen in welchem Umfang bezuschusst werden und klären auf, welcher Hinderungsgrund der Förderung mittelfristig im Wege stehen könnte.

Düsseldorf. Das Land NRW setzt sein landeseigenes Förderprogramm für die Wärmewende im Gebäudesektor auch in diesem Jahr fort. Fördermittel aus dem Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ können ab sofort wieder beantragt werden, wie das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) jetzt mitgeteilt hat. Im Fördertopf sind für dieses Jahr mehr als 11,5 Millionen Euro. Mit dem Geld möchte das Land verschiedene Maßnahmen fördern, die zur Wärmewende beitragen.

Zum einen betrifft das die Solarthermie, also Solaranlagen, die keinen Strom, sondern warmes Wasser erzeugen. Diese Anlagen können zur Erwärmung des Trinkwassers oder des Wassers für den Heizungskreislauf genutzt werden, nicht selten werden sie als CO2-neutrale Ergänzung zu einer bestehenden Zentralheizung eingesetzt. Wer solch eine Anlage auf seinem Wohngebäude installiert, kann eine Förderung von bis zu 90 Euro je Quadratmeter Bruttokollektorfläche pro zehn Quadratmeter beheizter Wohnfläche bekommen.

Erdwärme für die Wärmepumpe wird gefördert

Die Förderung ist auch für Solarthermie-Projekte auf Büro- und Schulgebäuden erhältlich. Auch wer eine Wärmepumpe mit Erdwärme betreiben möchte, kann auf das Förderprogramm zurückgreifen. Wer zu diesem Zweck eine Brunnenbohrung vornehmen lässt, einen Erdwärmekollektor oder eine Erdwärmesonde auf seinem Grundstück errichtet, kann bis zu 100.000 Euro Förderung je Gebäude bzw. Standort erhalten. Dadurch soll die teure, aber besonders effiziente Erdwärmepumpe weitere Verbreitung finden als bisher.

Konkret gibt es für den Bau einer Erdwärmesonde für ein Bestandsgebäude 10 Euro Zuschuss pro Bohrmeter, bei einem Neubau sind es 5 Euro. Beim Erdwärmekollektor beträgt der Zuschuss am Neubau 3 Euro pro Quadratmeter, am Bestandsgebäude sind es 6 Euro pro Quadratmeter. Die Brunnenbohrung wird mit einem Euro pro Liter und Stunde Förderleistung der Pumpe bezuschusst. Die Bohrungen sind bis zu einer Bohrtiefe von maximal 400 Metern förderfähig.

Zuschüsse für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Um möglichst wenig heizen zu müssen, werden moderne Gebäude sehr dicht gedämmt und benötigen daher zur Schimmelvermeidung eine Lüftungsanlage. Besonders effizient ist es, wenn diese Anlage über eine Wärmerückgewinnung verfügt, damit die Raumwärme nicht rausgelüftet wird. Auch für eine solche Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gibt es eine Förderung, im Neubau sind bis zu 1.000 Euro pro Wohneinheit drin, bei Nachrüstung im Bestandsgebäude sogar 2.000 Euro.

Bürger, Unternehmen und Kommunen können die Förderung online beantragen, und zwar auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg, die als Bewilligungsbehörde für das Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ fungiert. Alle weiteren Informationen zu den genauen Konditionen sind ebenfalls dort erhältlich. Das Programm gilt als stark nachgefragt: Vergangenes Jahr wurden mehr als 6.700 Anträge bewilligt, wodurch 780 Solarthermie-Anlagen installiert werden konnten.

Hinweis: Förderung nicht für GEG-Anforderungen

Die Förderung hat allerdings einen Haken: Die Mittel aus dem Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ können nur dann beantragt werden, wenn die damit geförderte Anlage nicht der Erfüllung der Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dient. Die zu diesem Zweck vom Bund geplante Förderung ist nach wie vor nicht gestartet, das zuständige Ministerium rechnet damit erst im Sommer (wir berichteten). Da die Kommunen erst noch ihre Wärmepläne erstellen müssen, greifen die Anforderungen nach dem GEG aber derzeit noch nicht.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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