Neue Fördermittel: Was bringt der neue Bundeshaushalt für Bauen und Wohnen?

Neue Fördermittel für Bauen und Wohnen

Besser spät als nie: Der Bundesrat hat am Freitag (2. Februar 2024) den Bundeshaushalt für das inzwischen bereits angelaufene Jahr verabschiedet. Das kontrovers diskutierte Budget ermöglicht nun die Wiederaufnahme bislang pausierter Förderprogramme sowie die Aufnahme neuer Förderaktivitäten im Bereich Bauen und Wohnen. Lesen Sie hier, was das neue Förderjahr bringt.

Besser spät als nie: Der Bundesrat hat am Freitag (2. Februar 2024) den Bundeshaushalt für das inzwischen bereits angelaufene Jahr verabschiedet. Das kontrovers diskutierte Budget ermöglicht nun die Wiederaufnahme bislang pausierter Förderprogramme sowie die Aufnahme neuer Förderaktivitäten im Bereich Bauen und Wohnen. Lesen Sie hier, was das neue Förderjahr bringt.

Berlin. Der neue Bundeshaushalt ist verabschiedet und gewährt dem Bundesbauministerium neue Spielräume für Förderprogramme im Bereich Bauen und Wohnen. Der Löwenanteil fließt dabei in den sozialen Wohnungsbau: Der Bund stellt den Ländern die Rekordsumme von 18,15 Milliarden Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Die Länder steuern ihrerseits Gelder bei, insgesamt sollen bundesweit bis 2027 rund 45 Milliarden Euro in den Bau neuer Sozialwohnungen investiert werden.

Auch Wohnungsgenossenschaften können sich auf einen Geldregen freuen: Das Programm zu ihrer Förderung war 2023 von zuvor 6 auf 9 Milliarden Euro aufgestockt worden. Für 2024 stehen sogar 15 Milliarden Euro für die Fortsetzung des Programms bereit. Im Gegensatz dazu wird bei der Unterstützung für privates Wohneigentum nicht geklotzt, sondern eher gekleckert. Das Programm zur Wohneigentumsförderung wird 2024 mit einem Fördertopf von 350 Millionen Euro fortgesetzt.

Eigentumsförderung bleibt das Stiefkind

Das Programm war 2023 als Rohrkrepierer gestartet und im Gesamtjahr von nur 1.675 Antragsstellern genutzt worden – rund 800 davon kamen erst im Dezember hinzu, nachdem die zuvor unattraktiven Konditionen angepasst worden waren (wir berichteten). Für das neue Förderjahr wird weiter nachgesteuert: Die Einkommensobergrenze für Familien steigt auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro und ab März sollen die Darlehn auch mit zwanzigjähriger Laufzeit zu haben sein.

Deutlich besser lief im letzten Jahr das Förderprogrammklimafreundlicher Neubau“. Von dem 2 Milliarden Euro großen Fördertopf konnten rund 46.000 Wohneinheiten gefördert werden, was nach Angaben des Bundesbauministeriums Investitionen von 17 Milliarden Euro ausgelöst hat. Diese neuen Wohneinheiten sollen zusammen 830.000 Tonnen CO2 einsparen, verglichen mit einer nicht geförderten, weniger klimafreundlichen Bauweise. Das Förderprogramm werde 2024 fortgesetzt, teilte das Ministerium ohne Angabe des Volumens mit.

Altersgerechter Umbau: Fördertopf verdoppelt

Das neue Budget des Bundesbauministeriums bietet für private Eigentümer aber auch Lichtblicke. Das seit Jahren sehr erfolgreiche FörderprogrammAltersgerechter Umbau“ wird fortgesetzt und der Fördertopf von zuletzt 75 Millionen Euro auf nunmehr 150 Millionen Euro verdoppelt. Hiermit setzt die Bundesregierung ein klares Signal, die Schaffung dringend benötigter barrierearmer Wohnungen weiter voran zu bringen. Für private Investoren bietet dieser nachfragestarke Markt gute Chancen für ein erfolgreiches Investment.

Mit dem neuen Bundeshaushalt schafft der Bund außerdem drei neue Förderprogramme, die ebenfalls dem privaten Wohneigentum zu Gute kommen können. So schafft der Bund ein neues Programm „Jung kauft Alt“, das Familien mit minderjährigen Kindern den Erwerb von Wohneigentum im Bestand ermöglichen soll. Das soll über zinsverbilligte Kredite funktionieren, 350 Millionen Euro sind im Fördertopf. Details sind noch unklar, das Programm soll „im Sommer“ starten. NRW hat mit diesem Ansatz bereits gute Erfahrungen gemacht.

Drei neue Förderprogramme: Details noch unklar

„Neben der energetischen Sanierung wollen wir zugleich Leerstand entgegenwirken“, schreibt das Bundesbauministerium in seiner Pressemitteilung über das neue Förderprogramm. Warum man der energetischen Sanierung entgegenwirken möchte, bleibt dabei ein Geheimnis des Hauses. Das zweite neue Förderprogramm heißt „Gewerbe zu Wohnen“: Es soll helfen, leerstehende Gewerbeimmobilien und Bürogebäude zu Wohnraum umzubauen. Kauf, Umbau und Sanierung werden mit zinsverbilligten Krediten gefördert.

Dafür stehen 120 Millionen Euro bereit, an den Start geht das Programm aber erst im Herbst. Die dritte neue Förderung läuft unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Das Programm soll nur 2024 und 2025 angeboten werden und im ersten Jahr eine Milliarde Euro im Fördertopf haben. Wer hier wie genau gefördert werden soll, ist noch unklar. „Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung“, schreibt das Bundesbauministerium. Der Startschuss soll demnach irgendwann 2024 fallen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

zurück zum News-Archiv