Glasfaserausbau: Kein neues Heizungsgesetz durch die Hintertür

Glasfaserausbau: Kein neues Heizungsgesetz durch die Hintertür

Der Glasfaserausbau soll schneller gehen. Eine darauf abzielende Reform am Telekommunikationsgesetz (TKG) wird aktuell im Bundestag diskutiert. Der Entwurf droht, Eigentümer mit straffen Fristen unter Zugzwang zu setzen und erinnert insofern an das Heizungsgesetz. Haus & Grund Deutschland warnt vor einem Zwangsausbau und fordert längere Fristen für Eigentümer.

Der Glasfaserausbau soll schneller gehen. Eine darauf abzielende Reform am Telekommunikationsgesetz (TKG) wird aktuell im Bundestag diskutiert. Der Entwurf droht, Eigentümer mit straffen Fristen unter Zugzwang zu setzen und erinnert insofern an das Heizungsgesetz. Haus & Grund Deutschland warnt vor einem Zwangsausbau und fordert längere Fristen für Eigentümer.

Berlin. Haus & Grund Deutschland warnt vor einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte von Gebäudeeigentümern durch die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Wenn künftig ein Telekommunikationsunternehmen den Vollausbau eines Gebäudes fordert, sollen Eigentümer nach den Plänen nur zwei Monate Zeit haben, einen alternativen Ausbau verbindlich zu organisieren und müssen diesen innerhalb von 24 Monaten umsetzen. Das geht aus Sicht des Eigentümerverbandes an der Praxis vorbei: Auswahl, Abstimmung und Umsetzung eines Glasfaserausbaus dauern häufig deutlich länger. 

Zu dem Gesetzentwurf findet heute (4. November 2026) im Bundestag eine Expertenanhörung statt. „Die Bundesregierung darf nicht das nächste Heizungsgesetz durch die Hintertür schaffen. Wer Eigentümern extrem kurze Fristen setzt und ihnen anschließend praktisch keine Wahl mehr lässt, arbeitet mit derselben Zwangslogik, die beim Heizungsgesetz zu Recht für massiven Ärger gesorgt hat“, kritisiert der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke. „Gerade CDU und SPD haben versprochen, Eigentümer nicht erneut mit unrealistischen Vorgaben zu überfahren. Daran müssen sie sich jetzt messen lassen.“ 

Haus & Grund Deutschland fordert deshalb, die Überlegungsfrist von zwei auf sechs Monate und die Ausbaufrist von 24 auf 36 Monate zu verlängern. Zudem müssen sachgerechte Fristverlängerungen möglich sein, etwa bei Renovierungen, Ausschreibungen oder anderen zwingenden Verfahren. „Glasfaserausbau braucht Tempo – aber keinen gesetzlichen Zwang mit Stoppuhr. Eigentümer sind Partner des Ausbaus und müssen auch so behandelt werden“, sagt Warnecke.

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