Zwei Jahre nach Wohngipfel: Eigentümer ziehen Bilanz

Im September 2018 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Wohngipfel ins Berliner Kanzleramt geladen. Der Gipfel nahm sich viel vor. Zwei Jahre später zieht Haus & Grund Rheinland Westfalen eine Zwischenbilanz. Sie zeigt: Es wurde tatsächlich einiges erreicht – vor allem für Eigentümer und Mieter in NRW. Beispielsweise kam das Baukindergeld, ein neues Wohnungseigentumsrecht und der digitale Bauantrag sind auf dem Weg.

Im September 2018 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Wohngipfel ins Berliner Kanzleramt geladen. Der Gipfel nahm sich viel vor. Zwei Jahre später zieht Haus & Grund Rheinland Westfalen eine Zwischenbilanz. Sie zeigt: Es wurde tatsächlich einiges erreicht – vor allem für Eigentümer und Mieter in NRW. Beispielsweise kam das Baukindergeld, ein neues Wohnungseigentumsrecht und der digitale Bauantrag sind auf dem Weg.

Düsseldorf. Der Eigentümer- und Vermieterverband Haus & Grund Rheinland Westfalen zieht zwei Jahre nach dem Wohngipfel der Bundesregierung eine positive Zwischenbilanz. „Der Wohngipfel hat eine Reform des Wohnungseigentumsrechts versprochen, die auch wirklich angepackt wurde. Noch diesen November soll das neue Gesetz in Kraft treten. Energetische Sanierungen, barrierefreier Umbau und die Schaffung von Ladestationen für E-Mobile werden dann für Wohnungseigentümer einfacher“, lobt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Durch eine bessere Abstimmung von Wohnungseigentums- und Mietrecht wird außerdem die Vermietung von Eigentumswohnungen erleichtert.“

Auch das versprochene Baukindergeld kam tatsächlich. Adenauer sieht es als Erfolg: „Das Baukindergeld wird sehr gut angenommen und kommt erwiesenermaßen genau da an, wo es gebraucht wird, nämlich bei jungen Familien mit niedrigem Einkommen, die sich damit ein Eigenheim kaufen und eine Mietwohnung frei machen können.“ Zugleich dürfe die Eigentumsbildung aber nicht an anderer Stelle erschwert werden.

Die Gefahr drohe bei der ebenfalls vom Wohngipfel ins Auge gefassten Reform des Baugesetzbuches, die noch nicht umgesetzt ist. Hier gibt es Forderungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig zu machen. „Wenn weniger Eigentumswohnungen angeboten werden können, läuft die Eigentumsförderung ins Leere“, warnt Adenauer vor einer Umsetzung solcher Ideen.

Sozialer Wohnungsbau kämpft mit hohen Baukosten

Der Wohngipfel hatte außerdem eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen, wobei der Bund das Geld zur Verfügung stellt und die Länder dafür sorgen müssen, dass es verbaut wird. „Das Land Nordrhein-Westfalen gibt die Bundesmittel vollständig weiter, jedes Jahr stehen 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung“, erklärt Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen stellt aber auch fest: „Während die Förderhöhe seit Jahren weitgehend konstant ist, sind allein die Baukosten seit 2010 um 24,2 Prozent gestiegen. Auch Grundstücke sind gerade in Lagen mit Wohnungsknappheit sehr teuer geworden.“

Der Quadratmeter Baugrund kostete 2018 in einfacher Lage in Erndtebrück (Kreis Siegen-Wittgenstein) 25 Euro. In einer guten Lage in Köln waren es dagegen 1.640 Euro. „Deshalb konnten in den letzten Jahren immer weniger Sozialwohnungen gebaut werden. Die Trendwende ist aber geschafft: 2019 konnten in NRW 1,6 Prozent mehr geförderte Wohneinheiten gebaut werden als im Vorjahr“, erläutert Amaya.

Digitaler Bauantrag kommt, Wohngeld reformiert

Der Wohngipfel formulierte das Ziel, den Wohnungsbau durch einen digitalen Bauantrag zu beschleunigen. „NRW liefert auch hier“, sagt Amaya, „das Land ist dabei, noch im laufenden Jahr den digitalen Bauantrag in die Tat umzusetzen, was wir sehr begrüßen.“ (Wir berichteten.) Auch das Wohngeld wurde reformiert, wie vom Wohngipfel angedacht.

„Es kommt heute deutlich mehr Menschen zugute und hat sich gerade in Corona-Zeiten bewährt. Mietausfälle auf breiter Front wurden verhindert“, resümiert Amaya. Forderungen nach strengerem Mieterschutz erteilt er indes eine Absage: „Die Mietpreisbremse wurde ja verschärft, wie vom Wohngipfel geplant, und die Verordnungen zum Mieterschutz sind in NRW nach wie vor in Kraft.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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