Reform für günstiges Bauen: Abkehr von DIN-Normen soll möglich werden

Abkehr von DIN-Normen soll möglich werden

Das Wohnen im Altbau ist ziemlich beliebt – auch wenn diese Gebäude oft unter den Standards von Neubauten liegen. Doch viele Menschen stören sich nicht an knarzenden Dielen statt perfekter Trittschalldämmung. Das zeigt auch: Mit einem Verzicht auf gewisse Komfortstandards könnte günstiger gebaut werden. Rechtliche Hürden dafür will der Bundesjustizminister jetzt abräumen.

Kompliziert: Für das Bauen sind unzählige DIN-Normen zu beachten.

Das Wohnen im Altbau ist ziemlich beliebt – auch wenn diese Gebäude oft unter den Standards von Neubauten liegen. Doch viele Menschen stören sich nicht an knarzenden Dielen statt perfekter Trittschalldämmung. Das zeigt auch: Mit einem Verzicht auf gewisse Komfortstandards könnte günstiger gebaut werden. Rechtliche Hürden dafür will der Bundesjustizminister jetzt abräumen.

Berlin. Mit einer Baurechtsreform will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Bauen in Deutschland wieder ein Stück bezahlbarer machen. Dabei möchte sich der Minister laut Medienberichten einen bislang noch wenig beachteten Bereich vorknöpfen: Die DIN-Normen, von denen es im Bausektor tausende gibt. Diese gelten fast automatisch als anerkannte Regeln der Technik. Deren Einhaltung wird teilweise vom Bauordnungsrecht vorgeschrieben.

Doch auch solche Normen, die nicht gesetzlich verpflichtend sind, gelten im Neubau oft als vereinbart – sie nicht zu beachten, ist nämlich kaum rechtssicher zu vereinbaren. Baufirmen wollen sich keinen Gewährleistungsrisiken durch nicht eingehaltene Normen aussetzen. So bleibt das Bauen teuer. Hier will Buschmann ansetzen und das Bauvertragsrecht so reformieren, dass die Vertragspartner im Bauvertrag rechtssicher vereinbaren können, bei der Bauausführung nicht gesetzlich vorgeschriebene DIN-Normen zu unterschreiten.

Verzichtbare Standards sorgen für unnötig hohe Baukosten

Als mögliches Anwendungsbeispiel nannte Buschmann im Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die Trittschalldämmung. „Altbauwohnungen erfüllen diese Standards oft gar nicht. Trotzdem sind solche Wohnungen sehr beliebt. Das zeigt: Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede DIN-Norm eingehalten wird“, stellte Buschmann fest. Wer beim Neubau auf die Einhaltung von Komfortstandards verzichten wolle, um dann günstiger kaufen zu können, solle dies auch rechtssicher tun können – das sei Vertragsfreiheit, betonte er.

Einen darauf abzielenden Gesetzentwurf kündigte Buschmann bei der Gelegenheit bereits an. Lobende Worte kommen von Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen gehört seit Jahren der Baukostensenkungskommission der Landes Nordrhein-Westfalen an. „Wir haben in NRW das Bauordnungsrecht bereits von einigen überflüssigen Vorschriften befreit. Mit den DIN-Normen, die als anerkannte Regeln der Technik Eingang ins Bauordnungsrecht finden können, sollte man sich grundsätzlich kritisch auseinandersetzen. Die Normen werden hinter verschlossenen Türen von Normenausschüssen festgelegt, die zuvor von Industrievertretern beantragt werden und keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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