NRW-Landtag beschließt modifizierte Bauordnung

Die NRW-Landesregierung hatte im letzten Herbst eine kleinere Reform der Landesbauordnung angestoßen. Jetzt hat der Landtag die Reform verabschiedet – und dabei verschiedene Änderungen an den Regierungsplänen vorgenommen. Sie betreffen unter anderem die geplante Solarpflicht für Parkplätze. Haus & Grund Rheinland Westfalen hat sich dabei erfolgreich mit eingebracht.

Nachträglich eine Gaube aufs Dach setzen: Die reformierte Landesbauordnung NRW ermöglicht das ohne aufwändiges Genehmigungsverfahren.

Die NRW-Landesregierung hatte im letzten Herbst eine kleinere Reform der Landesbauordnung angestoßen. Jetzt hat der Landtag die Reform verabschiedet – und dabei verschiedene Änderungen an den Regierungsplänen vorgenommen. Sie betreffen unter anderem die geplante Solarpflicht für Parkplätze. Haus & Grund Rheinland Westfalen hat sich dabei erfolgreich mit eingebracht.

Düsseldorf. Der NRW-Landtag hat am Mittwoch (30. Juni 2021) die Reform der Landesbauordnung verabschiedet. Das sollte eigentlich schon in der vergangenen Sitzungswoche des Landtages geschehen sein, wurde dann aber nochmal verschoben, weil es zusätzlichen Diskussionsbedarf gab. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten einen Änderungsantrag eingebracht, zu dem am Freitag (25. Juni 2021) noch eine Sachverständigenanhörung stattfand.

Der Änderungsantrag wurde letztlich beschlossen – damit setzten die Abgeordneten der Regierungsfraktionen noch einige Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf durch. Die Prominenteste: Die geplante Solarpflicht für Parkplätze wurde entschärft. Zwar müssen neu errichtete Parkplätze demnächst tatsächlich mit Solarmodulen überdacht werden. Diese Pflicht greift jetzt aber erst für Parkflächen ab 35 Stellplätzen.

Solarpflicht für Parkplätze von Wohnanlagen verhindert

Ursprünglich war die Pflicht schon ab 25 Stellplätzen vorgesehen. Außerdem kommt die Solarpflicht jetzt nur für Parkplätze von gewerblich genutzten Grundstücken – also etwa für neu gebaute Supermärkte. Neue Wohnanlagen bleiben dagegen von der Solarpflicht verschont. Andernfalls wäre die Schaffung von neuem Wohnraum verteuert worden. Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte deswegen zu dieser Änderung geraten.

Die Fraktionen von CDU und FDP nahmen den Ratschlag an. „Wir freuen uns, dass wir uns hier erfolgreich für bezahlbaren Neubau einsetzen konnten“, sagt Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte im Anhörungsverfahren als Sachverständiger Stellung zu den Reformplänen genommen. Dabei lobte er auch einen weiteren Bestandteil der Reform, der die Genehmigung von Dachgauben erleichtert.

Dachgauben werden ohne Baugenehmigung möglich

Konkret besagt die Neuregelung, dass Dachgauben und vergleichbare Dachaufbauten künftig ohne ein vollständiges und entsprechend zeitraubendes Baugenehmigungsverfahren gebaut werden können, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Die Aufbauten müssen sich erstens im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder örtlichen Bauvorschrift befinden, die eine Regelung über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe von Dachaufbauten enthält, und deren Anforderungen entsprechen. Zweitens muss der Bauherr eine statisch-konstruktive Unbedenklichkeits-Bescheinigung vorlegen.“

„Dadurch wird insbesondere der Dachausbau erleichtert, so dass neue Wohnungen im Bestand jetzt schneller und einfacher geschaffen werden können“, stellt Amaya zufrieden fest. „Zugleich bleiben die städtebaulichen Interessen vor Ort und die Sicherheitsaspekte in Bezug auf die Neubauten jedoch gewahrt. Das ist ein sinnvoller Kompromiss, den wir ausdrücklich begrüßen.“ Ebenso positiv zu bewerten ist aus seiner Sicht die Einführung der Innovationsklausel.

Innovationsklausel gegen verödende Innenstädte

Sie ist eine konkrete Antwort auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie. Die hat zu vielen leer stehenden Ladenlokalen in den Innenstädten geführt, eine Verödung der Fußgängerzonen droht. Damit es dazu nicht kommt, ist schnelles und flexibles Handeln gefragt: Nutzungsänderungen müssen einfach und unbürokratisch umsetzbar sein. Die Innovationsklausel ermöglicht genau das.

Sie gibt den Bauaufsichtsbehörden den Spielraum, von bauordnungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Wenn Vermieter für ihre Ladenlokale keine Nachmieter finden, müssen sie ihre Objekte nicht mehr unbedingt leer stehen lassen – das Bauamt kann ihnen eine Nutzungsänderung bewilligen. Erik Uwe Amaya stellt fest: „Die Vermietbarkeit von innerstädtischen Immobilien wird dadurch gestärkt.“ Die neue Landesbauordnung ist bereits gestern (1. Juli 2021) im Gesetzblatt veröffentlicht worden und damit heute in Kraft getreten.

Die Stellungnahmen von Haus & Grund Rheinland Westfalen zur Reform der Landesbauordnung können Sie hier herunterladen:

Stellungnahme im ministeriellen Anhörungsverfahren vom 14. Oktober 2020 (PDF, 99 KB)

Stellungnahme zur Anhörung im Bauausschuss des Landtages vom 5. Februar 2021 (PDF, 112 KB)

Stellungnahme zur 2. Anhörung im Bauausschuss des Landtages vom 25. Juni 2021 (PDF, 586 KB)

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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