Löschungsbewilligung: Grundschuld löschen oder stehen lassen?

Wenn ein Immobilienkredit endlich abbezahlt ist, können Eigentümer eine dafür eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Die Bank stellt dafür eine Löschungsbewilligung aus. Das ist jedoch kein Muss. Es kann unter Umständen auch sinnvoll sein, die Grundschuld stehen zu lassen. Wann macht was Sinn? Wir zeichnen einige Gedankengänge für Eigentümer nach.

Wenn ein Immobilienkredit endlich abbezahlt ist, können Eigentümer eine dafür eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Die Bank stellt dafür eine Löschungsbewilligung aus. Das ist jedoch kein Muss. Es kann unter Umständen auch sinnvoll sein, die Grundschuld stehen zu lassen. Wann macht was Sinn? Wir zeichnen einige Gedankengänge für Eigentümer nach.

Berlin. Üblicherweise verlangen Banken bei der Immobilienfinanzierung einen Eintrag in das Grundbuch. Mit dieser sogenannten Grundschuld können sie sich gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers absichern. Der Grundbucheintrag erlischt aber nicht automatisch, wenn das Darlehen zurückbezahlt wurde. Eine Löschung muss beantragt werden oder die Eintragung bleibt weiterhin bestehen.

Hat ein Immobilieneigentümer sein ursprünglich aufgenommenes Darlehen bei der Bank zurückgezahlt, bekommt er dies von der Bank mit der Löschungsbewilligung bescheinigt. Möchte der Eigentümer die Grundschuld nicht stehen lassen, muss er damit zum Notar gehen, der dann beim Grundbuchamt die Löschung veranlasst.

Was spricht für eine Löschung?

Eine Löschung ist beispielsweise meist nötig, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Denn der Käufer möchte in der Regel keine Immobilie erwerben, die mit einer Grundschuld belastet ist – er will sozusagen einen sauberen Grundbucheintrag. Wer also einen Verkauf plant, wird wahrscheinlich seine Löschungsbewilligung einem Notar übergeben müssen, damit dieser die Grundschuld löschen lassen kann.

Ist die Grundschuld verbrieft, muss neben der Löschungsbewilligung auch der Grundschuldbrief vorgelegt werden. Beides stellt die Bank nach Ablauf des Kredits zur Verfügung. Nicht zuletzt gilt: Wer zügig löscht, geht gleichzeitig sicher, dass man nicht viele Jahre oder gar Jahrzehnte später nach den nötigen Unterlagen sucht. Dies kommt häufiger vor als gedacht und kann die Abwicklung eines Verkaufs – zum Beispiel im Erbfall – immens verzögern.

Gute Gründe für eine Eigentümergrundschuld

Solange jemand seine Immobilie nicht verkaufen will, gibt es gute Argumente, die gegen eine Löschung der Grundschuld sprechen. Lässt man eine Grundschuld stehen, wird sie nach Tilgungsende zur Eigentümergrundschuld. Dies ist interessant, da man sie erneut für zukünftige Finanzierungsvorhaben verwenden kann. Der Eigentümer kann die Grundschuld zum Beispiel nutzen, wenn er etwa später ein Darlehen für die Modernisierung aufnehmen will und dazu eine Sicherheit anbieten muss.

Die Bank oder Bausparkasse darf für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Gebühren in Rechnung stellen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2012, Az.: XI ZR 61/11) – es sei denn, die Bank ist nicht siegelführend. Allerdings sind Eigentümer verpflichtet, die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. Diese berechnen sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld.

Was kostet es, die Grundschuld zu löschen?

Es fallen in der Regel etwas über 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld als Gebühr an. Davon erhalten das Grundbuchamt und das Notarbüro jeweils etwa die Hälfte. Ist also im Grundbuch eine Summe von 200.000 Euro vermerkt, fallen für das Löschen Kosten von rund 400 bis 500 Euro an. Ob es letztlich sinnvoll ist, eine Grundschuld löschen zu lassen, muss ein Immobilieneigentümer selbst entscheiden.

Einige Eigentümer empfinden es als Entlastung, wenn eine Grundschuld aus dem Grundbuch getilgt ist – zwingend notwendig ist es allerdings nicht. Tipp: Lassen Sie sich von der Bank immer eine Löschungsbewilligung ausstellen, wenn das Darlehen komplett getilgt worden ist. Das gilt auch, wenn die Eintragung nicht gelöscht werden soll. Bewahren Sie die Löschungsbewilligung gut auf. Verlieren Sie diese wichtige Unterlage, gehen die Kosten für die Wiederbeschaffung komplett zu Ihren Lasten.

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