Der Bund plant Veränderungen der Lärmschutzvorschriften: Innerhalb von Städten, gerade auch in Mischgebieten und Wohngebieten, soll es nachts lauter sein dürfen als bisher. Das soll die Innenentwicklung von Städten erleichtern – Stichwort Nachverdichtung. Haus & Grund Deutschland mahnt: Höhere Lärmwerte sollten nur in Ausnahmen möglich sein.
Berlin. „Aktiver Lärmschutz beim Lärmverursacher muss stets Vorrang vor passiven Schutzmaßnahmen haben. Dann ist die weitere Innenentwicklung von Städten bei einer hohen Lebensqualität für die Anwohner möglich.“ Das betonte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, anlässlich eines Expertengesprächs des Bundestagsbauausschusses gestern (25. September 2024) in Berlin.
Positiv bewertet der Verband, dass die von der Bundesregierung geplante Regelung die Bedeutung von Freiflächen tagsüber für gesunde Wohnverhältnisse – insbesondere für Kinder – anerkennt und schützt. Hintergrund ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Lärmschutzvorschriften für spezielle Gebiete.
Danach soll es eine befristete Sonderregelung mit höheren zulässigen nächtlichen Lärmwerten für urbane Kerngebiete, Mischgebiete sowie für Wohngebiete geben, die an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen. Aus Sicht von Haus & Grund Deutschland sind die geplanten höheren Lärmwerte nur dann akzeptabel, wenn neue Wohngebäude in der Nähe bereits lärmbelasteter Lagen entstehen sollen.
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