Klimapaket der Bundesregierung: Höhere Prämien für den Austausch alter Ölkessel

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 unter anderem Neuerungen für Gebäude mit Ölheizung beschlossen. So dürfen ab 2026 Ölheizungen nicht mehr eingebaut werden, wenn eine klimafreundlichere Heizung möglich ist. Im Gegenzug wird die Umstellung alter Ölheizungen auf erneuerbare Energien seit Januar 2020 mit einer Austauschprämie deutlich besser gefördert als bisher.

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 unter anderem Neuerungen für Gebäude mit Ölheizung beschlossen. So dürfen ab 2026 Ölheizungen nicht mehr eingebaut werden, wenn eine klimafreundlichere Heizung möglich ist. Im Gegenzug wird die Umstellung alter Ölheizungen auf erneuerbare Energien seit Januar 2020 mit einer Austauschprämie deutlich besser gefördert als bisher.

Berlin. Ab 2021 soll die CO2-Bepreisung für fossile Brenn- und Kraftstoffe erfolgen, die einen Preisanstieg bei Heizöl und Gas bewirken wird. Bevor die alte Ölheizung jetzt einfach ausgetauscht wird, lohnt sich ein Blick auf die möglichen Optionen. Im zukünftigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das Ölheizungsverbot geregelt werden. Danach dürfen Ölheizungen ab 2026 nur noch in bestimmten Fällen eingebaut werden. Erlaubt sind neue Ölheizungen in Verbindung mit erneuerbarer Energie als sogenannte Hybridheizung.

Dabei muss der Wärme- oder auch Kältebedarf eines Gebäudes anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energie gedeckt werden. Bei Einsatz von Solarthermie oder Solarstrom soll der Anteil mindestens 15 Prozent, bei Wärmepumpen und Biomasse (Pellets, Holzhackschnitzel, Bioheizöl) mindestens 50 Prozent betragen. Der Einbau von Ölheizungen bleibt auch weiterhin gestattet, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen (unbillige Härte) keine andere Heizung möglich ist. Ebenso ist der Betrieb bereits vorhandener Ölheizungen über das Jahr 2026 hinaus möglich.

Heizöl auf Gas oder Fernwärme umstellen

Die wohl einfachste und günstigste Alternative zum Heizöl ist Erdgas als Brennstoff, vorausgesetzt das Gebäude liegt in einem Gebiet mit Gasnetz. Nach der Studie „Wie heizt Deutschland?“ des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lässt sich fast jedes zweite der 5,8 Millionen Gebäude mit Ölheizung auf Gas umstellen. Eine halbe Million der ölbeheizten Gebäude könnte an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Zusätzliche Kosten entstehen dabei durch den Gas- oder Fernwärmehausanschluss und die fachgerechte Außerbetriebnahme sowie Entsorgung des Öltanks. Alle anderen Maßnahmen, wie etwa die Erneuerung der Abgasanlage und der hydraulische Abgleich des Heizungssystems, sind auch bei der Modernisierung mit einem Ölbrennwertgerät erforderlich. Der wesentliche Vorteil beim Wechsel auf Gas: Der Aufstellraum für den Öltank kann anderweitig – etwa für einen großen Wärmespeicher zur späteren Einbindung von erneuerbarer Energie – genutzt werden.

Austauschprämie erleichtert Umstieg auf erneuerbare Energien

In ländlichen Räumen, wo die Ölheizung weit verbreitet und kein Gasnetz vorhanden ist, können Biomassekessel (Pellets, Holzhackschnitzel) oder Wärmepumpen eingesetzt werden. Doch die Kosten für die Anschaffung und Installation dieser regenerativen Wärmeerzeuger sind im Vergleich zur Öl- oder Gasheizung deutlich höher. Bei Wärmepumpen kommen zusätzliche Kosten für Änderungen am Heizsystem hinzu, wie etwa für die Vergrößerung der Heizflächen.

Ähnlich verhält es sich bei den Hybridheizungen, die erneuerbare Energien zusätzlich einbinden. Daher hilft es, dass seit Januar 2020 die Zuschüsse für Investitionen in erneuerbare Wärmetechnologien über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) deutlich attraktiver geworden sind (siehe Tabelle). Biomassekessel und Wärmepumpen werden nunmehr generell mit 35 Prozent gefördert, Hybridheizungen und Solarthermieanlagen mit 30 Prozent.

Heizungsaustausch: Bis zu 45 Prozent Förderung möglich

Wird dabei eine Ölheizung abgelöst, gibt es weitere zehn Prozent Zuschuss, sodass bis zu 45 Prozent der Investitionskosten erstattet werden können. Als förderfähig gelten dabei nicht nur die Kosten für die Anschaffung und Installation der neuen Heizung, sondern auch die Kosten für notwendige Begleitmaßnahmen. Das können beispielsweise die Kosten für Ausbau und Entsorgung der alten Ölheizung sein. Detaillierte Informationen zur Austauschprämie und deren Beantragung finden interessierte Hauseigentümer auf der Internetseite des BAFA.

Tipp: Zwar ist der Einsatz von Ölheizungen bedingt auch nach 2026 noch möglich. Doch das politische Signal ist eindeutig und wird dazu führen, dass Ölheizungen aus den Heizungskellern verschwinden werden. Da, wo es geht, wird Öl von Gas abgelöst werden. Bei der Einbindung oder der ausschließlichen Nutzung von erneuerbarer Energie zur Wärmeversorgung sind die hohen Kosten ein Problem, trotz der starken Förderung. Umso wichtiger ist es, dass fachkundige Experten und Handwerker, die sich mit den modernen Technologien auskennen, hinzugezogen werden.

Übersicht BAFA-Förderung für erneuerbare Energien 2020

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