Heizwende mit der Brechstange: Jetzt Brandbrief schreiben!

Heizwende mit der Brechstange: Jetzt Brandbrief schreiben!

Die Bundesregierung lässt die Menschen im Stich: Das Kabinett hat gestern beschlossen, die als „Habecks Heizungs-Hammer“ bekannt gewordene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes durchzuziehen. Doch noch ist nicht aller Tage Abend: Das Gesetz muss jetzt ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Haus & Grund ruft Mitglieder auf, ihre Abgeordneten anzuschreiben.

Die Bundesregierung lässt die Menschen im Stich: Das Kabinett hat gestern beschlossen, die als „Habecks Heizungs-Hammer“ bekannt gewordene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes durchzuziehen. Doch noch ist nicht aller Tage Abend: Das Gesetz muss jetzt ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Haus & Grund ruft Mitglieder auf, ihre Abgeordneten anzuschreiben.

Berlin. „Die Bundesregierung will die Energiewende mit der Brechstange durchsetzen und lässt die Bürgerinnen und Bürger dabei verunsichert und überfordert zurück.“ So kommentierte Haus & Grund Deutschland-Präsident Kai Warnecke den gestrigen (19. April 2023) Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr zu verbieten, ohne dass hinreichend bezahlbare technische Alternativen vorhanden seien, könne kein Weg für eine erfolgreiche Energiewende sein.

„Der Staat ist für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung aller Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Wenn der Staat eine andere Energieversorgung durchsetzen will, muss er dies vernünftig organisieren. Er darf die Brocken dieser Mammutaufgabe nicht einfach den Bürgern vor die Füße werfen. Aber genau das macht die Ampel-Koalition. Und von der versprochenen Förderung ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen“, betonte Warnecke. Er forderte daher die Koalitionsfraktionen auf, im folgenden parlamentarischen Verfahren umfangreiche Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Der aktuelle Gesetzentwurf lasse die Bürger im Stich.

Haus & Grund fordert, dass in dem Gesetz neben den Klimazielen, auch die technische Machbarkeit, die Produktverfügbarkeit sowie wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen. Eine dauerhafte, sichere und mit einfachen Bedingungen versehene Förderkulisse sei zudem Voraussetzung für die Umsetzung der GEG-Novelle und müsse gesetzlich verankert werden. Zudem dürften neue Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz an Einbau und Umrüstung von Heizungsanlagen nur in Kommunen gelten, in denen eine kommunale Wärme- und Energieplanung vorliege und umgesetzt werde, sodass eine hinreichende Sicherheit für die Investitionsentscheidungen der Eigentümer bestehe.

Aufruf an Eigentümer: Brandbrief an Politiker senden!

Sie haben Sorge, die Kosten, die aufgrund des Entwurfes ab 2024 auf Sie zukommen könnten, nicht tragen zu können? Sie haben eine Immobilie, die als Altersvorsorge gedacht war und haben nun Angst diese zu verlieren? Jemand in Ihrer Familie ist von dem Entwurf betroffen und Sie möchten diesen Fall schildern? Oder leben Sie zur Miete und wissen, dass der Entwurf auch für Mieterinnen und Mieter erhebliche Kostensteigerungen bedeuten kann?

Ihr Einzelfall ist wichtig. Ihr Zuhause ist wichtig. Sie sind wichtig. Sagen Sie dies der Politikerin oder dem Politiker, die bzw. der Sie in Berlin vertritt und schreiben Sie ihr oder ihm. Ihren Wahlkreisabgeordneten und dessen Anschrift finden Sie hier. Schreiben Sie dem Politiker/der Politikerin, was der Entwurf für Sie bedeutet!

Bitte senden Sie Haus & Grund Deutschland eine Kopie, ein Fax oder eine Abschrift Ihres Briefes oder Ihrer E-Mail an Ihre Abgeordnete oder Ihren Abgeordneten. Wir machen aus den vielen, vielen Fällen eine große Sammlung. Senden Sie uns die Kopien per E-Mail an: brandbrief(a)hausundgrund.de oder per Fax an 030-2 02 16-555.

Grundlage für Ihren Brandbrief: Ein paar Fakten und Argumente

Was bedeutet der vorliegende Entwurf?

Mit dem vorliegenden Entwurf für das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen. Die Nutzung von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen.

Der vorliegende Gesetzentwurf suggeriert eine technologieneutrale Umsetzung der Pflicht, lässt den Eigentümern aber tatsächlich kaum Wahlfreiheit. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude ist überdies nur eine noch teurere hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas- bzw. Ölheizung technisch umsetzbar.

Die hohen Investitionen werden ohne Förderung viele Hausbesitzer überfordern. Ein Anspruch auf Förderung ist jedoch im GEG-Entwurf nicht festgeschrieben. Es fehlen darüber hinaus weitere Optionen, mit denen das geplante Ziel erreicht werden kann, und notwendige Härtefallausnahmen für Bestandsgebäude.

Längere Übergangszeiten oder Ersatzmaßnahmen könnten zudem dem Klimaschutz dienlich sein, solange der Strommix zum Betrieb von Wärmepumpen und der Brennstoffmix in den deutschen Fernwärmenetzen überwiegend aus fossilen Energieträgern stammt (Erneuerbare-Energien-Anteil 2022: bei Strom 46,2 Prozent und bei Fernwärme 20 Prozent).

Forderungen von Haus & Grund:

Aus Sicht der privaten Immobilieneigentümer, denen über 80 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland gehören, müssen, bevor diese neuen Vorgaben greifen können, zuerst grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden. Andernfalls wird der Härtefall zum Regelfall und die Wärmewende ausgebremst. Eigentümer brauchen wegen der hohen Investitionen langfristig Verlässlichkeit.

Für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter müssen Wohnungen erschwinglich bleiben. Industrie und Handwerk müssen vergleichbar der Brennwertheizung Technologien auf den Markt bringen, die den Praxistest überstehen. Für die Umsetzung braucht es außerdem ausreichende Kapazitäten an qualifizierten Fachkräften (Planer, Handwerker).

Die Förderung muss dort ansetzen, wo sie sozial nötig ist und nicht den Interessen einzelner Marktakteure dienen. Vor allem ist mehr Zeit erforderlich, damit die Kommunen ihre Wärmepläne erstellen, Strom- und Gasversorger ihre Infrastrukturen zukunftsfähig machen und Eigentümer mit hinreichend Vorlauf die Sanierung ihrer Gebäude planen können.

Damit die Wärmewende mit den Bürgern – Eigentümern und Mietern – und nicht gegen sie erfolgt, brauchen wir den Austausch vor Ort – in den Kommunen und innerhalb der Quartiere. Denn in vielen Fällen werden nur gemeinschaftliche Lösungen zum Ziel führen und die zukünftige Wärmeversorgung für alle Beteiligten bezahlbar und sicher machen.

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