Haus & Grund: Union muss im Bundestag Farbe bekennen

In der Kabinettssitzung am Mittwoch (4. November 2020) hat die Bundesregierung den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dadurch soll das Baugesetzbuch reformiert werden. Im Zuge dessen wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verbieten. In NRW ist das allerdings bereits gescheitert.

In der Kabinettssitzung am Mittwoch (4. November 2020) hat die Bundesregierung den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dadurch soll das Baugesetzbuch reformiert werden. Im Zuge dessen wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verbieten. In NRW ist das allerdings bereits gescheitert.

Berlin/Düsseldorf. Die Bundesregierung hat die Novelle für das Baugesetzbuch beschlossen und will damit verbieten, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. „Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz ist ein wohnungspolitisches Täuschungsmanöver der Bundesregierung, mit dem sie der Mangelverwaltung weiter Vorschub leistet. Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Mit dem Gesetz werde weder das Problem der Wohnungsknappheit gelöst noch wirksam Mieter geschützt. Er forderte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf, nun Farbe zu bekennen und dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern. „Es kann nicht sein, dass den Kommunen in der Wohnungspolitik und den Geheimdiensten bei der Kommunikationsüberwachung deutlich mehr Rechte eingeräumt werden und die Interessen der Bürger dabei auf der Strecke bleiben“, betonte Warnecke.

Umwandlungsverbot: In NRW bereits als gescheitert abgehakt

Zuvor war bekannt geworden, dass Bundesbauminister Seehofer in einer Art politischem Kuhhandel seine Zustimmung zum Umwandlungsverbot gab, um im Gegenzug von der SPD die Zustimmung für mehr Telekommunikationsüberwachung zu bekommen. „Das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun. Solche Deals untergraben das Vertrauen in politische Entscheidungen“, gab Warnecke zu bedenken.

Wie berichtet ist ein solches Umwandlungsverbot in Nordrhein-Westfalen bereits gescheitert: Hier bestand eine entsprechende Verordnung bis Ende März 2020. Sie lief dann aber aus und wurde von der Landesregierung bewusst nicht verlängert, nachdem ein Gutachten die Erfolglosigkeit der Maßnahme belegt hatte. Vor diesem Hintergrund rechnet Haus & Grund Rheinland Westfalen für NRW nicht mit einer neuen Umwandlungsverordnung, auch wenn der Bund dafür jetzt die Möglichkeit schafft.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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