Haus & Grund Deutschland zu Klimaschutz-Urteil: Eigentümer nicht überfordern

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das Klimaschutzgesetz sei in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber muss nachbessern. Haus & Grund Deutschland folgert aus dem Urteil: Der Staat muss künftig mehr Geld zum Schutz des Eigentums bereitstellen. Ein freiheitsschonender Weg zur Klimaneutralität bedingt, dass Eigentümer nicht über Gebühr belastet werden dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit dem Klimaschutzgesetz beschäftigt...

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das Klimaschutzgesetz sei in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber muss nachbessern. Haus & Grund Deutschland folgert aus dem Urteil: Der Staat muss künftig mehr Geld zum Schutz des Eigentums bereitstellen. Ein freiheitsschonender Weg zur Klimaneutralität bedingt, dass Eigentümer nicht über Gebühr belastet werden dürfen.

Karlsruhe/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern (29. April 2021) das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richter bemängelten das Fehlen von Vorgaben zur Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031. Die Gefahren durch den Klimawandel würden damit auf die Zeit nach 2031 verschoben. Um das 2-Grad-Ziel und möglichst sogar das 1,5-Grad-Ziel noch erreichen zu können, würden ab den 30er-Jahren kurzfristige und sehr harte Maßnahmen erforderlich.

Diese verletzten dann die Freiheitsrechte der heute jüngeren Generation, argumentierte das Verfassungsgericht. Die heutige Generation dürfe nicht einen Großteil des CO2-Restbudgets aufbrauchen und damit die nachfolgende Generation zu sehr harten Einschnitten zwingen. Der Gesetzgeber hat jetzt bis Ende 2022 Zeit, um das Klimaschutzgesetz bezogen auf die Zeit nach 2031 nachzubessern. Die Klimaziele bis 2030 beanstandete das Gericht aber nicht. Geklagt hatten mehrere vorwiegend junge Klimaschützer.

Haus & Grund Deutschland fordert mehr Geld fürs Eigentum

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz enthaltene Stärkung des Rechts auf Eigentum. „Die Schutzpflicht des Staates und das Grundrecht auf Eigentum erfordern es nach diesem Urteil, dass der Staat den Eigentümern mehr Mittel zur Verfügung stellt, um ihre Häuser gegen die Folgen des Klimawandels zu schützen und um den Klimawandel abzumildern“, stellte Verbandspräsident Kai Warnecke heraus.

Er betonte, dass Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die von allen finanziert werden müsse. Der einzelne Eigentümer dürfe nach diesem Urteil damit nicht alleingelassen und nicht überfordert werden. „Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, den Übergang in die Klimaneutralität freiheitsschonend zu organisieren. Das schließt aus unserer Sicht ein weiter verschärftes Ordnungsrecht aus. Daran werden die bis Ende 2022 zu entwickelnden zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen zu messen sein“, sagte Warnecke.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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