Weil warme Luft nach oben steigt, hilft vor allem die Dämmung des Daches, Energie zu sparen und Heizkosten zu senken. Die Dachdämmung ist allerdings mehr als nur eine energieeffiziente Kür – Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, das Dach oder die oberste Geschossdecke zu isolieren. Aber welche Standards sind einzuhalten und was wird finanziell gefördert?
Berlin. Etwa 15 bis 20 Prozent der Heizenergie gehen in ungedämmten Häusern allein über das Dach verloren. Hauseigentümer sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, das Dach zu dämmen. Verfügt das Dach bereits über den Mindestwärmeschutz, weist also einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von maximal 0,90 Watt pro Quadratmeter und Kelvin auf, kurz W/(m²·K), müssen Eigentümer nichts weiter unternehmen. Überschreitet das Dach jedoch diesen Wert, muss gedämmt werden – und zwar nach den strengeren Vorgaben des GEG. So darf der U-Wert in diesem Fall 0,24 W/(m²·K) nicht übersteigen.
Aber Achtung: Da diese Mindestanforderung nicht den modernen Baustandards entspricht, werden diesbezügliche Maßnahmen auch nicht finanziell gefördert. So kann es sinnvoll sein, so zu dämmen, dass die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 erfüllt werden. Die Zusatzkosten werden dann ein wenig durch die Förderung abgefedert, und die während der folgenden Jahre eingesparten Heizkosten verbessern die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zusätzlich. Zudem sorgt die Dachdämmung für ein angenehmes Raumklima, wird doch im Winter die Wärme im Haus gehalten und im Sommer die Hitze ausgesperrt. Dabei kann eine gut isolierte Dachkonstruktion die Lebensdauer des Daches selbst verlängern, indem sie das Eindringen von Feuchtigkeit und damit Korrosion und Schimmelbildung verhindert.
Dämmung von innen wie außen möglich
Am einfachsten und kostengünstigsten ist meist die Dämmung der obersten Geschossdecke. Das ist allerdings nur zulässig, wenn der Dachboden unbewohnt ist. Wird er als Wohnraum genutzt, muss das Dach entsprechend den Vorgaben des GEG gedämmt werden. Eigentümer, die ihr Dach ohnehin neu eindecken müssen, lassen im Zuge der Sanierung am besten gleich eine Aufsparrendämmung anbringen. Vorteilhaft an dieser Form der Dachdämmung ist, dass weder Sparren noch die in das Dach einbindenden Wände Wärmebrücken bilden.
Vielmehr wird der Dachstuhl als Ganzes isoliert. Wer nicht das komplette Dach sanieren möchte, dämmt von innen: Bei einer Zwischensparrendämmung wird eine Dampfsperre auf und zwischen den Sparren verlegt. Im Anschluss werden die Sparrenzwischenräume mit Dämmmaterial aufgefüllt. Da die Dicke der Sparren auch die Stärke der Dämmung vorgibt, werden diese bei unzureichender Dicke aufgedoppelt. Wird der gesamte Raum zwischen den einzelnen Sparren, das sogenannte Gefach, mit Dämmmaterial ausgefüllt, so spricht man von einer Vollsparrendämmung.
Möglich ist ebenfalls eine Untersparrendämmung – sowohl in Kombination mit der Zwischensparrendämmung als auch als einzige Dämmungsmaßnahme. Dabei werden Dämmplatten unter der Innenverkleidung des Daches befestigt. Nachteil: Durch die Untersparrendämmung reduziert sich die Stehhöhe des Dachraums – vor allem in bewohnten Dachgeschossen und bei niedriger Dachhöhe können deswegen nur geringe Dämmschichtdicken eingesetzt werden. Eine zu geringe Dämmdicke schützt allerdings nicht ausreichend vor Wärmeverlusten.
Matten, Platten oder Flocken
Meist kommen bei der Dachdämmung Mineralfasern wie Glaswolle und Steinwolle zum Einsatz. Als Matten lassen sie sich einfach zwischen den Sparren einbringen, sind vergleichsweise günstig und verfügen über eine gute Dämmqualität. Sie lassen sich einfach zuschneiden und eignen sich damit auch für unregelmäßige Sparrenabstände. Möglich ist aber auch, Dämmplatten auf den Sparren anzubringen und den so entstehenden Zwischenraum mit Einblasdämmstoffen aufzufüllen.
Bei der Aufsparrendämmung kommen dagegen meist Dämmplatten aus Holzfaser oder Hartschaum zum Einsatz. Wer lieber auf ökologische Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen setzt, greift zu Dämmmatten beziehungsweise -platten aus Holzfaser, Zellulose, Hanf oder Jute. Oft ist auch eine Kombination verschiedener Dämmmaterialien sinnvoll.
Förderung nutzen
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert der Bund Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen. Bezuschusst werden so auch Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle; neben den Außenwänden zählen dazu auch die Geschossdecken sowie Bodenflächen- und eben die Dachflächen. Gefördert werden 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto; gedeckelt sind die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr beziehungsweise insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Hinzu kommt ein Förderbonus von 5 Prozent, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.