Corona-Überbrückungshilfe: NRW unterstützt gewerbliche Mieter

NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart hat gestern (8. Juli 2020) angekündigt, wie das Land mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ kleine und mittlere Unternehmen in der Corona-Zeit unterstützen wird. Dabei gibt es Zuschüsse zu den Fixkosten – auch zur Miete für die gewerblich genutzten Mietobjekte. Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt diese staatliche Hilfe für Gewerbemieter.

Leere Kasse wegen Corona: Die NRW Überbrückungshilfe Plus greift Gewerbetreibenden jetzt unter die Arme (Logo: MWIDE NRW, Montage Haus & Grund Rheinland Westfalen).

NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart hat gestern (8. Juli 2020) angekündigt, wie das Land mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ kleine und mittlere Unternehmen in der Corona-Zeit unterstützen wird. Dabei gibt es Zuschüsse zu den Fixkosten – auch zur Miete für die gewerblich genutzten Mietobjekte. Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt diese staatliche Hilfe für Gewerbemieter.

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen will gemeinsam mit dem Bund die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen retten, die durch die Corona-Zeit herbe Verluste erlitten haben. Der Bund hat dafür eine Überbrückungshilfe aufgelegt, welche das Land NRW selbst noch ergänzen wird. „NRW Überbrückungshilfe Plus“ heißt das Programm. Damit wird Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen geholfen.

Die Betroffenen bekommen durch das Hilfsprogramm einen Zuschuss zur Deckung der Fixkosten ihres Betriebes. Neben Kreditzinsen, Grundsteuer oder Versicherungen ist das vor allem die Miete. Dabei geht es um „Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen“, wie das Wirtschaftsministerium mitteilt.

Staat hilft Betrieben bei Fixkosten: auch Mieten umfasst

So kommt die Unterstützung gerade auch den privaten Vermietern zu Gute, die an krisengeschüttelte Betriebe vermieten. Sie müssen sich jetzt weniger Sorgen um Mietausfälle machen. Die Überbrückungshilfe erstattet den Unternehmen einen Anteil an ihren Fixkosten, der sich nach der Höhe des Umsatzeinbruches richtet. So werden 80 Prozent der Fixkosten übernommen, wenn der Umsatz um mehr als 70 Prozent eingebrochen ist.

Bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent gibt es 50 Prozent Zuschuss zu den Fixkosten, 40 Prozent bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40 und 50 Prozent. Maßgeblich ist dabei jeweils der reale Einbruch im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auch Solo-Selbstständige, Freiberufler und Inhaber kleiner Betriebe bekommen die Hilfen. Dabei stockt Nordrhein-Westfalen für diese Betroffenengruppen die Unterstützung zusätzlich um einen monatlichen Zuschuss von 1.000 Euro auf.

Zusätzliche Hilfe für Solo-Selbstständige und Freiberufler

Einen Antrag stellen können Betriebe, wenn sie im April und Mai dieses Jahres einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum erlitten haben. Sie dürfen sich zum 31. Dezember 2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Unternehmen, die erst zwischen April und Oktober 2019 gegründet wurden, können den Zeitraum von November bis Dezember 2019 als Vergleich für den Umsatzeinbruch heranziehen.

Die Antragstellung soll in den nächsten Tagen über ein Online-Portal möglich sein. Das Portal ist seit heute (9. Juni 2020) online, die Registrierung ist bereits möglich unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Den Antrag muss stets der Steuerberater, der Wirtschaftsprüfer oder der vereidigte Buchprüfer des Unternehmens für seinen Mandanten stellen. Bis zum 31. August ist eine Antragstellung möglich. Alle Informationen zur Überbrückungshilfe hat das NRW-Wirtschaftsministerium im Detail auf einer speziellen Website veröffentlicht: www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.

Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt Corona-Überbrückungshilfe

„Wir begrüßen es sehr, dass Nordrhein-Westfalen kleinen und mittleren Unternehmen hilft, in den Monaten Juni bis August weiterhin ihre Miete zahlen zu können“, sagt Konrad Adenauer zu den Ankündigungen der Landesregierung. Der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen betont: „Das ist zugleich eine wichtige Hilfe für die Vermieter von Gewerberäumen in NRW, die sich zuletzt zunehmend Sorgen wegen Mietausfällen machen mussten.“ Eine Umfrage unter Kölner Vermietern hatte ergeben, dass im April und Mai 22 Prozent der 1.024 untersuchten Gewerbemieteinheiten von Mietausfällen betroffen waren.

Jeder dritte betroffene Vermieter (34 Prozent) musste dabei einen Ausfall von mehr als 5.000 Euro wegstecken. „Wir müssen davon ausgehen, dass bislang noch vorhandene Liquiditätsreserven bei Gewerbetreibenden und bei privaten Vermietern in den nächsten Monaten zunehmend aufgebraucht sein werden“, meint Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen stellt fest: „Damit wächst die Gefahr von Mietausfällen, die private Vermieter in ihrer Existenz bedrohen können. Durch die Überbrückungshilfe wird diese Gefahr jetzt entscheidend verringert.“

„Die zusätzliche Hilfe Nordrhein-Westfalens ist besonders begrüßenswert“, erklärt Konrad Adenauer. „Gerade bei den Selbstständigen und Freiberuflern stehen oft Gewerbetreibende mit besonders großen finanziellen Sorgen privaten Vermietern mit kleinen Rücklagen gegenüber.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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