NRW-Wahl: Unsere Vorschläge an CDU und FDP

Nach der Abwahl der rot-grünen Landesregierung steuert NRW auf eine schwarz-gelbe Koalition zu. Viele Haus- und Wohnungseigentümer haben Laschet und Lindner gewählt, weil sie sich wieder eine gerechte Politik fürs private Eigentum wünschen. Haus & Grund Rheinland hat konkrete Erwartungen an die neue NRW-Regierung.

Nach der Abwahl der rot-grünen Landesregierung steuert NRW auf eine schwarz-gelbe Koalition zu. Viele Haus- und Wohnungseigentümer haben Laschet und Lindner gewählt, weil sie sich wieder eine gerechte Politik fürs private Eigentum wünschen. Haus & Grund Rheinland hat konkrete Erwartungen an die neue NRW-Regierung.

CDU und FDP haben die Landtagswahlen gewonnen und werden heute eine neue NRW-Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bilden. Haus & Grund Rheinland wird die guten Kontakte nutzen, dass sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der parlamentarischen und administrativen Umsetzung die Interessen der Eigentümer und Vermieter wieder Berücksichtigung finden. Haus & Grund hat in NRW immerhin 226.000 Mitglieder. Das sind 226.000 Wählerinnen und Wähler. Haus & Grund Rheinland fordert von der schwarz-gelben Koalition u. a. folgendes:

1. Grunderwerbsteuer

Unter Rot-Grün wurde die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 6,5 Prozent erhöht. Durch die Erhöhung an sich als auch durch steigende Kaufpreise wirkt sich diese Landessteuer doppelt negativ aus. Die Grunderwerbsteuer muss gesenkt werden. Bayern kommt nach wie vor mit 3,5 Prozent aus. Zumindest ist ein Freibetrag erforderlich.

2. Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist verfassungswidrig, weil sie in nicht zu rechtfertigender Weise in die Vertragsfreiheit von Mietern und Vermietern eingreift. Sie ist gescheitert, weil sie zwingend notwendige Investitionen in den Wohnungsneubau bremst. Profiteure der Mietpreisbremse sind Wohlhabende, die nun weniger Mieter zahlen müssen. Die Mietbegrenzungsverordnung muss außer Kraft gesetzt werden.

3. Kappungsgrenzenverordnung

Die Kappungsgrenzenverordnung belastet Vermieter, die viele Jahre die Mieten nicht angepasst haben, aber auf Grund neuer rechtlicher Vorgaben hierzu gezwungen sind. Die Kappungsgrenzenverordnung ist gravierender als die Mietpreisbremse, weil sich die Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete befinden. Diese Verordnung gehört aufgehoben.

4. Eigentumsförderung

Eigentumsbildung ist eine der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge. Die Eigentumsförderung muss wieder erhöht werden und durch einfachere Bestimmungen und Tilgungsnachlässe wieder attraktiver gestaltet werden.

5. Wohnungsaufsichtsgesetz

Gegen „Schrottimmobilien“ muss vorgegangen werden. Allerdings darf der Vermieter für mutwillige Sachbeschädigungen des Mieters in der Wohnung des Vermieters nicht zu Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet werden. Der bisherige Verweis, den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter vor dem Amtsgericht geltend zu machen, stellt die Rechtsordnung auf den Kopf. Der Vermieter darf auch nicht die Kosten tragen, sofern der Mieter Strom- und Wassergebühren nicht entrichtet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist der Auffassung, dass es zum „Unternehmensrisiko“ eines Vermieters gehört, wenn der Mieter nicht zahlt.

6. Kündigungssperrfrist- und Zweckentfremdungsverordnung

Bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beträgt die Kündigungssperrfrist bis zu 8 Jahren. Nach der Zweckentfremdungsverordnung ist u. a. die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum untersagt. Beide ordnungsbehördlichen Instrumente sind der falsche Weg, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gehören wieder abgeschafft.

7.    Stärkung der ländlichen Regionen

Die Infrastruktur in den ländlichen Regionen muss gestärkt werden, um die betroffenen Städte und Gemeinden wieder attraktiver zu gestalten. Nur so können Leerstände und Wertverfall privaten Eigentums bekämpft werden. Zudem können die angespannten Wohnungsmärkte in den Universitätsstäten entlastet werden.

8.    Novellierung der Bauordnung

Bezahlbares Wohnen ist nur durch bezahlbares Bauen möglich. Insofern müssen Kostenfaktoren (u. a. Stellplatzabgabe für PKW und Fahrrad, Quoten bei rollstuhlgerechten Wohnungen, Brandschutz) beseitigt werden. Die Baugenehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden.

9.    Grundsteuerbremse

Die Hebesätze der Grundsteuer sind in NRW bundesweit am höchsten. Die Hebesätze müssen gem. § 26 Grundsteuergesetz im Sinne einer Grundsteuerbremse begrenzt werden, um Mieter und Eigentümer zu entlasten.

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