Fehlerhafte Wohnungsverwaltung: 25 Millionen Euro Schaden im Jahr

Allzu viele Wohnungseigentümer kennen das Problem: Ärger mit der Verwaltung der Wohnungseigentumsgemeinschaft. Fehler in der Buchführung, Instandhaltungsstau, fehlende Abrechnungen – die Liste der möglichen Probleme ist lang und die Folgen sind teuer. Wie teuer, das hat jetzt eine Studie untersucht. Die Ergebnisse sind erschreckend – handelt jetzt die Politik?

Allzu viele Wohnungseigentümer kennen das Problem: Ärger mit der Verwaltung der Wohnungseigentumsgemeinschaft. Fehler in der Buchführung, Instandhaltungsstau, fehlende Abrechnungen – die Liste der möglichen Probleme ist lang und die Folgen sind teuer. Wie teuer, das hat jetzt eine Studie untersucht. Die Ergebnisse sind erschreckend – handelt jetzt die Politik?

Düsseldorf. Jedes Jahr entsteht Wohnungseigentümern in Deutschland ein Schaden von insgesamt 25 Millionen Euro durch Fehler in der Verwaltung ihrer Immobilie. Für die Aufarbeitung fehlerhaft geführter WEG-Unterlagen durch eine neue Immobilienverwaltung blättern die Eigentümer jährlich nochmal rund 55 Millionen hin. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) gestern (20. März  2017) vorgelegt hat.

Die Macher der Studie werteten die Daten von rund 400 Unternehmen der Verwalterbranche aus. Deren Erfahrungen bei der Übernahme von Wohnungen aus mangelhafter Verwaltung ergaben auch ein Bild von den häufigsten Mängeln bei der Wohnungsverwaltung. Auf Platz 1 liegt demnach eine unkorrekte Buchführung – in 76 Prozent der Fälle war sie Teil des Problems. Ein Instandhaltungs- oder Sanierungsstau fand sich in 75 Prozent der Fälle. Mit 68 Prozent ebenfalls häufig sind nicht umgesetzte Beschlüsse der Eigentümer sowie die fehlende Einhaltung gesetzlicher Auflagen (57 Prozent). Immerhin noch in 48 Prozent der Fälle waren fehlende Abrechnungen zu beklagen.

Guten Verwalter zu finden gleicht Suche nach Stecknadel im Heuhaufen

„Augen auf bei der Wahl des Wohnungsverwalters“, möchte man Eigentümern raten. Doch das ist leichter gesagt als getan. Fast 74 Prozent der befragten Unternehmen gaben in der Untersuchung an, keine Verwaltung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) zu übernehmen. Ihnen ist schlicht das Konfliktpotential zu hoch. Vielen Betrieben sind WEGs auch zu klein – 66 Prozent der Verwalter sehen das so. 63 Prozent der Unternehmen sagten, sie könnten von den angebotenen Vergütungen der WEGs nicht auskömmlich wirtschaften.

In der Folge bewerben sich 80 Prozent der befragten Wohnungsverwalter erst gar nicht um die Verwaltungsaufträge von WEGs. Mehr als jede zweite Wohnungsverwaltung reagiert nicht einmal auf Anfragen von Eigentümern. Mit anderen Worten: Einen Wohnungsverwalter zu finden, ist ausgesprochen schwierig. Einen Guten zu finden, scheint angesichts dessen reine Glückssache zu sein. Hinzu kommt: Bislang gibt es keine Mindestanforderungen, was ein Wohnungsverwalter können muss. Dabei ist diese Tätigkeit kein einfaches Geschäft: Mehr als 60 Gesetze und Verordnungen sind nach Angaben der Studie zu beachten, die außerdem immer wieder geändert werden.

Das Problem ist mittlerweile im Bundestag auf der Tagesordnung gelandet. Die Bundesregierung hatte letztes Jahr einen <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht verbraucherschutz-fuer-eigentuemer-sachkundenachweis-fuer-makler-wird-pflicht-3186 _blank external-link-new-window internal link in current>Gesetzesentwurf vorgelegt, der für Wohnungsverwalter grundlegende Qualifikationsnachweise vorschreiben soll. Die Details des Sachkundenachweises müssen im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch festgelegt werden. Am 29. März gibt es im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Thema. Man darf gespannt sein, ob das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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